Beamte vom Postdienst, der Telekom und Postbank haben die Möglichkeit in den Vorruhestand zu gehen. Nach 40 Arbeitsjahren können diese, abschlagsfrei, in den Vorruhestand gehen, müssen dafür aber zum Beispiel ein Ehrenamt übernehmen. Drei dieser engagierten Vorruheständler helfen seit diesem Jahr ehrenamtlich in der Tafel Gelnhausen e.V.

Diese Regelung, die sich an Beamte ab 55 Jahren in indirekter Funktion richtet, wurde von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation 2018 umgesetzt.

Der „engagierte Ruhestand“ der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost ist 2017 in Gesetzesform gegossen worden und rückwirkend ab 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Tafel erfüllen die Voraussetzung, um die Regelung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen, nach der Versetzung in den Ruhestand innerhalb von 3 Jahren 1000 Einsatzstunden geleistet werden.

Die sogenannte doppelte Freiwilligkeit muss gegeben sein, das heißt, dass sowohl der Beamte als auch das Unternehmen die Vorruhestandsregelung akzeptieren. So können die Postnachfolgeunternehmen weder die Beamten in die Inanspruchnahme des Vorruhestandes zwingen, noch haben die Beamten einen Anspruch darauf.