Lebensmittelausgabe
Hier finden Sie alle Informationen zu unserer Lebensmittelausgabe
Geschäftsstelle in Gelnhausen, Logistikzentrum, Sortier- und Ausgabestelle
In der Geschäftsstelle, Cassebeerstraße 7, Gelnhausen laufen bei uns alle Fäden zusammen. Hier kommen alle Lebensmittel an, hier befinden sich die Sortierung sowie die Ausgabestelle Gelnhausen. Auch die Fahrzeugflotte hat hier ihren „Heimathafen“.
Voraussetzungen für den Erhalt von Lebensmitteln bei der Tafel
Anspruch haben z.B. von Altersarmut betroffene Seniorinnen und Senioren, Alleinerziehende, Empfänger von Sozialleistungen, Geflüchtete und Geringverdienende.
Für die Ausstellung des Tafelausweises sind Leistungs-, Wohngeld-, Renten-, Asyl- oder ähnliche Bescheide zum Nachweis der Bedürftigkeit vorzulegen. Benötigt werden außerdem der Personalausweis bzw. die Geburtsurkunden der im Haushalt lebenden Familienangehörigen.
Der Ausweis wird von der Geschäftsstelle nach Prüfung der Unterlagen ausgestellt. Auf ihm sind der Name der bezugsberechtigten Person, die Anzahl der mit ihr in einem Haushalt lebenden Personen (Erwachsene und Kinder) sowie der zu entrichtende Betrag vermerkt.
Neben der formalen Berechtigung ist natürlich entscheidend, ob zum aktuellen Zeitpunkt freie Plätze verfügbar sind.
Deshalb erwarten wir, dass bei Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Tafelausweis zurückgeben wird, um damit anderen Hilfesuchenden die Möglichkeit zu eröffnen von unserem Angebot Gebrauch zu machen. Bei nachweislichem Missbrauch unseres Angebots, behalten wir uns einen sofortigen Ausschluss und eine Sperrung der Warenausgabe vor.
Die Tafel Gelnhausen haftet nicht für die von ihr ausgegebenen Produkte! Die Verwertbarkeit der Waren muss in jedem Einzelfall von den Kunden selbst kontrolliert werden. Alle Waren werden nach bestem Wissen und Gewissen von unserem hierfür geschulten Personal nach Prüfung weitergegeben. Die Kunden stellen die Tafel Gelnhausen von der Haftung durch die Ausgabe von Lebensmitteln frei und verzichten auf Ansprüche gegen die Tafel Gelnhausen. Die ausgeteilten Waren sind nur zum privaten Zweck zu nutzen.
Welche Lebensmittel bekommt man wann bei der Tafel?
Mit dem Tafelausweis erhält man bei den Ausgabestellen einmal pro Woche an einem festgelegten Tag und Uhrzeit Lebensmittel und Sonderware wie Waschpulver, Hygieneartikel, etc. soweit sie uns zur Verfügung gestellt wurden.
Die ausgegebenen Waren sind gespendet worden. Es kann von uns nur ausgegeben werden, was vorher von Supermärkten, Bäckereien und sonstigen Gebermärkten zur Verfügung gestellt wurde. Bei den Lebensmitteln handelt es sich um Obst, Gemüse, Milchprodukte und Backwaren. Je nach Saison variiert das Angebot. Besondere gesundheitliche, kulturelle und religiöse Bedürfnisse versuchen wir bei der Zuteilung der Lebensmittel zu berücksichtigen. Tiefkühlware kann aufgrund der einzuhaltenden Kühlkette nicht ausgegeben werden.
Für die erhaltenen Lebensmittel ist ein symbolischer Betrag von 2,50 Euro in bar für die 1. Person einer Bedarfsgemeinschaft zu zahlen, jede weitere Person des Haushalts zahlt 1 Euro. Eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft zahlt somit 5,50 Euro.
Wo werden die Lebensmittel aufgegeben?
An folgenden Standorten werden Lebensmittel durch die Tafel Gelnhausen an die Kunden der jeweiligen Gemeinden ausgegeben:
- Gelnhausen (6x pro Woche geöffnet)
- Freigericht-Somborn Dienstag
- Gründau-Lieblos Dienstag
- Biebergemünd-Kassel Freitag
- Brachttal-Hellstein Donnerstag






