Kunde der Tafel Gelnhausen werden
Wer kann Lebensmittel bekommen?
Die Tafel Gelnhausen ist kein Supermarkt und keine staatliche oder kommunale Organisation. Wir sind ein eingetragener Verein, im Verbund der deutschen Tafeln. Grundsätzlich wird von uns nur das verteilt was uns gespendet wurde. Daher kann das Angebot auch mal unterschiedlich ausfallen. Wir dürfen die gespendeten Waren nur an hilfsbedürftige Menschen weitergeben und haben dies dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen.
Sie können Waren von der Tafel bekommen, wenn Sie im Main-Kinzig-Kreis leben und ein Einkommen unter der Armutsgrenze haben oder staatliche Leistung erhalten.
Um sicherzustellen, dass auch tatsächlich nur bedürftigen Personen bzw. Familien unsere Tafelleistung zugute kommt, werden die Berechtigungsvoraussetzungen von Mitarbeitern in unserer Geschäftsstelle überprüft. Bitte rufen Sie an, bevor Sie uns dort aufsuchen und bringen Sie auf jeden Fall Originale Ihrer Unterlagen (z. B. ALG II, Hartz IV oder Rentenbescheinigung) mit. Ihre Angaben werden von uns streng vertraulich behandelt.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Tafel-Ausweis und einen Termin wann Sie in einer unserer Ausgabestellen Waren abholen können. Für diese zahlen Sie dann einen symbolischen Kostenbeitrag.
Bei den von uns ausgegebenen Produkten handelt sich um Lebens- bzw. Bedarfsmittel, die qualitativ einwandfrei sind, aber von Herstellern bzw. Händlern aussortiert wurden. Das geschieht beispielsweise wegen nahender oder bereits überschrittener Terminierung der Haltbarkeitsdauer (MHD), Veränderungen im Warenangebot oder wenn Verpackungen schadhaft sind. Die Menge und Auswahl der Waren richtet sich danach, was uns von den Gebern überlassen wird.
Die Tafel Gelnhausen haftet nicht für die von ihr ausgegebenen Produkte! Alle Waren werden nach bestem Wissen und Gewissen von unserem hierfür geschulten Personal nach Prüfung an Sie weitergegeben. Die Verwertbarkeit der Waren muss in jedem Einzelfall von Ihnen selbst kontrolliert werden. Bitte kommen Sie jedoch zuerst in unsere Geschäftsstelle, denn ohne Tafelausweis und vorheriger Prüfung Ihrer Bedürftigkeit können wir leider keine Waren an Sie ausgeben.
Wir erwarten, dass Sie bei Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation Ihren Tafelausweis zurückgeben, da Sie damit anderen Hilfesuchenden die Möglichkeit eröffnen von unserem Angebot Gebrauch zu machen. Bei nachweislichem Missbrauch unseres Angebots, behalten wir uns einen sofortigen Ausschluss und eine Sperrung der Warenausgabe vor.
Checkliste für eine Neuanmeldung
Bei Neuanmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- Leistungsrentenbescheid
- Sozialhilfebescheid
- Grundsicherungsbescheid
- Bescheid über Bürgergeld
- Wohngeldbescheid
- Aufenthaltsnachweis für Asylbewerber
bzw. geduldete Person
Impressionen
Ihre Spende zählt! Unterstützen Sie uns über betterplace.org oder
IBAN: DE25 5075 0094 0000 061946 | Kreissparkasse Gelnhausen